Gemäß der BGG 925 „Flurförderzeuge“ darf ein Unternehmen Gabelstapler nur dann einsetzen, wenn deren Fahrer theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind.
Wir führen die Lehrgänge in unserem Hause durch oder kommen auch auf Wunsch gerne zu dir ins Unternehmen (Inhouse).
Darüber hinaus empfehlen wir eine arbeitsmedizinische Untersuchung des Gabelstapler-Fahrers gemäß BG-Grundsatz G 25.
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt die Ausgabe des Fahrausweises.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind Führer von Flurförderfahrzeugen jährlich zu unterweisen. Diese erfolgt durch unsere erfahrenen Ausbilder praxisnah (auf Wunsch auch Inhouse).
Für die Unterweisung solltest Du etwa einen halben Tag einplanen.
Unsere erfahrenen Ausbilder kombinieren jahrelange Erfahrung und praxisnahe Ausbildung, mit bewährten und modernsten Lehrmethoden, damit wir gemeinsam für Dich den bestmöglichen Erfolg erzielen können.