Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig; danach ist eine Verlängerung notwendig. Diese ist für alle Klassen nur durch eine anerkannte Fortbildungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Die Ausbildung ist in die zwei Kurse „Basis“ und „Tank“ unterteilt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Aufbaukurs „Tank“ erst absolviert werden kann, sofern der Basiskurs belegt wurde.
Im Anschluss der Schulung wird die Teilnahme an der Weiterbildung digital an das zuständige zentrale Berufskraftfahrerqualifizierungsregister (BQR) mitgeteilt.
Unter https://www.kba-online.de/registerauskunft/app/#/bqr können die persönlichen Daten im Berufskraftfahrerqualifizierungsregister eingesehen werden.
Wichtiger Hinweis:
Eine gültige ADR-Bescheinigung kann einmal im Umfang von 7 Unterrichtsstunden/ eine Modulschulung im Rahmen der fünfjährigen BKF-Weiterbildung gem BKrFQG angerechnet werden.
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung (IHK) erfolgt die Ausgabe des ADR-Scheins.
Der Basisschein wird zusätzlich als Modul gewertet.
Die Fortbildung muss vor Ablauf der Gültigkeit der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Dies ist bereits im letzten Gültigkeitsjahr möglich. Nach Bestehen der IHK-Prüfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere fünf Jahre.
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