Gemäß der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ darf ein Unternehmen Krane nur dann einsetzen, wenn deren Fahrer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind.
Wir führen die Lehrgänge in unserem Hause oder auf Wunsch bei dir im Unternehmen (Inhouse) durch.
Wir empfehlen zusätzlich eine arbeitsmedizinische Untersuchung des Kran-Fahrers gemäß BG-Grundsatz G 25.
Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erfolgt die Ausgabe des Fahrausweises.
Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind Fahrer von Kranen jährlich zu unterweisen. Diese erfolgt durch unsere erfahrenen Ausbilder praxisnah (auf Wunsch auch Inhouse in Deinem Unternehmen).
Hierfür solltest Du einen halben Tag einplanen.
Unsere erfahrenen Ausbilder kombinieren jahrelange Erfahrung und praxisnahe Ausbildung, mit bewährten und modernsten Lehrmethoden, damit wir gemeinsam für Dich den bestmöglichen Erfolg erzielen können.