Du hast schon die Grundausrüstung und brauchst nur noch einzelne Bausteine, um Gas geben zu können? Dann buche einzelne Zusatzqualifikationen.
Solltest du als Unternehmer einzelne Kurse für deine MitarbeiterInnen buchen wollen, komme gerne auf uns zu. Da finden wir Wege!
Gemäß der VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ muss ein Berufskraftfahrer Kenntnisse in Ladungssicherungsarbeiten, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung haben, um im Unternehmen eingesetzt zu werden.
Weitere Informationenkeyboard_arrow_rightGefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig; danach ist eine Verlängerung notwendig.
Weitere Informationenkeyboard_arrow_rightGemäß der BGG 925 „Flurförderzeuge“ darf ein Unternehmen Gabelstapler nur dann einsetzen, wenn deren Fahrer theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind. Wir führen die Lehrgänge in unserem Hause durch oder kommen auch auf Wunsch gerne zu dir ins Unternehmen (Inhouse).
Weitere Informationenkeyboard_arrow_rightGemäß der DGUV Vorschrift 52 „Krane“ darf ein Unternehmen Krane nur dann einsetzen, wenn deren Fahrer gemäß DGUV Grundsatz 309-003 theoretisch, praktisch und betrieblich ausgebildet sind. Wir führen die Lehrgänge in unserem Hause oder auf Wunsch bei dir im Unternehmen (Inhouse) durch.
Weitere Informationenkeyboard_arrow_rightMit uns lernst du den sparsamen und umweltfreundlichen Umgang mit dem LKW kennen. Außerdem perfektionieren wir das Fahren und Rangieren. Diese Kurse führen wir in unserem Hause oder auf Wunsch Inhouse in deinem Unternehmen durch.
Weitere Informationenkeyboard_arrow_rightUnsere erfahrenen Ausbilder kombinieren jahrelange Erfahrung und praxisnahe Ausbildung, mit bewährten und modernsten Lehrmethoden, damit wir gemeinsam für Dich den bestmöglichen Erfolg erzielen können.